Soldaten der Bundeswehr

Die vertragspsychotherapeutische Abrechnung von Leistungen für Angehörige der Bundeswehr ist gesetzlich geregelt. Die Antragstellung und Abrechnung für Psychotherapie läuft nach ähnlichen Prinzipien ab wie bei allen gesetzlich versicherten Patienten. Als Besonderheiten sind zu folgende Aspekte zu beachten:

Zur Diagnostik und Indikationsstellung notwendige probatorische Sitzungen können ohne Genehmigung des SanABw auf Vordruck San/Bw/0217 abgerechnet werden. Auf das Gesamtkontingent der Therapie werden die probatorischen Sitzungen nicht angerechnet. Es können maximal fünf probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt auf dem dafür von der Bundes-wehr zur Verfügung gestellten Behandlungsausweis.

Die Behandlung darf nur auf Überweisung von Sanitätsoffizieren (Truppenärzte) der Bundeswehr erfolgen. Vor Beginn der Behandlung müssen sich Angehörige der Bundeswehr durch den Sanitätsvordruck „Überweisungsschein für ambulante ärztliche Untersuchung/Behandlung“ (Vordruck San/Bw/0217) ausweisen, der auf den in Anspruch zu nehmenden Behandler ausgestellt ist. Der Überweisungsschein muss von einem Arzt der Bundeswehr unterschrieben sein. Der Überweisungsschein gilt ab dem Ausstellungsdatum und ist bis zum Ende des laufenden Kalendervier-teljahres befristet. Erstreckt sich eine Behandlung über das laufende Kalendervierteljahr hinaus, bedarf es für jedes weitere Quartal der Ausstellung eines neuen Überweisungsscheines.

Die Genehmigung psychotherapeutischer Behandlungen im Rahmen dieses Vertrages erfolgt durch das Sanitätsamt der Bundeswehr. Wird eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten ohne Genehmigung des SanABw begonnen oder durchgeführt, werden die Kosten hierfür nicht von der Bundeswehr übernommen. Die vor Beginn der Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten erforderliche Abklärung einer somatischen Erkrankung wird durch den Truppenarzt auf der Grundlage der sanitätsdienstlichen Bestimmungen veranlasst.