Beihilfe für Beamte, Anwärter und Referendare

Für bis zu fünf Probesitzungen (probatorische Sitzungen) wird auch ohne vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit Beihilfe gewährt. Eine Psychotherapie für Beamte ist grundsätzlich beihilfefähig. Es gelten zwei wichtige Voraussetzungen. Beihilfe für ambulante Psychotherapie für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare wird oft nur gewährt, wenn

– zuvor eine Vertrauensärztin / ein Vertrauensarzt oder die zuständige Krankenversicherung/Krankenkasse die Behandlungsbedürftigkeit gutachterlich festgestellt hat.

– die Beihilfestelle aufgrund dieses Gutachtens die Beihilfefähigkeit der psychotherapeutischen Behandlung anerkannt hat.

Dem Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit sind ein Bericht an den Gutachter, den ich für Sie erstelle, und ein hausärztlicher Konsiliarbericht beizulegen. Im weiteren schaltet die Beihilfestelle einen externen Gutachter ein, der die medizinische Notwendigkeit einer Psychotherapie prüft.

Abhängig vom Ergebnis der gutachterlichen Stellungsnahme fertigt die zuständige Beihilfestelle einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer ambulanten Psychotherapie.