Kosten

Psychotherapeutische Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne Zuzahlung übernommen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich; die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Es gibt wenige Einschränkungen, die von einem Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, festgelegt wurden. Beratungsangebote wie z. B. Erziehungs- oder Paarberatung können nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klären wir, ob eine Psychotherapie oder andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Typischerweise schließen sich Probegespräche an, die auch als Probatorische Sitzungen bezeichnet werden. Hierbei steht im Vordergrund, ob die „Chemie“ zwischen Patient und Therapeut stimmt bzw. tragfähig für die erforderlichen Ziele ist.

Die weiteren Sitzungen werden über einen Antrag bzw. den Anerkennungsbescheid der Krankenkasse abgerechnet.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Approbation berechtigt zur privaten Krankenversicherungen. Die Vertragsbedingungen können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, die konkreten Vertragskonditionen zu prüfen oder sich dafür bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Grundlage für die Kostenübernahme ist Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kostenübernahme durch die Beihilfestelle

Eine Kostenübernahme bei Psychologischen Psychotherapeuten durch die Beihilfestelle ist im Rahmen der Verhaltenstherapie in jedem Fall möglich.

Selbstzahler

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Einzeltherapie selbst zu übernehmen. Die für Sie anfallenden Kosten werden ich zuvor mit Ihnen besprechen. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).