Ablauf

Probatorische Sitzungen

Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde finden Probegespräche, sogenannte „Probatorische Gespräche“ statt. Das Hauptsziel für Sie in diesen Sitzungen ist herausfinden, ob Sie zu mir Vertrauen fassen können und ob Sie sich verstanden fühlen.

Sie brauchen sich erst nach dem 4. Termin zu entscheiden, ob Sie bei mir eine Therapie machen oder ob Sie lieber eine andere Praxis ausprobieren möchten. Wir besprechen dann auch den voraussichtlichen Behandlungsumfang und die Häufigkeit der Therapiesitzungen. Die probatorische Sitzungen enden mit einem Antrag auf Psychotherapie, der von Ihnen gestellt wird. Die Formulare stelle ich zur Verfügung. Ich ergänze Ihren Antrag mit verschiedenen eher technische Angaben (z. B. ob ein Erst- oder ein Folgeantrag gestellt wird).

Konsiliarbericht und weiterer Ablauf

Ferner bekommen Sie von mir eine Überweisung zu Ihrem Hausarzt, Neurologen oder Psychiater sowie ein Blankoformular für einen Konsiliarbericht. Sowohl Überweisung als auch Konsiliarbericht geben Sie bei ihrem Arzt ab, der Sie kurz befragt oder untersucht und den Konsiliarbericht ausfüllt. Im Anschluss erhalten Sie den Konsiliarbericht und bringen ihn zu unserem nächsten Termin mit. Alternativ dazu schicken die Ärzte mir den Konsiliarbericht zu. Konsiliarbericht, Ihr Antrag und meine Angaben werden zur Krankenkasse geschickt und dort geprüft. Je nach Fall kommt es zu einer externen Begutachtung des Antrags bei einem speziell geschulten Gutachter. Großer Wert wird auf den Datenschutz gelegt. Die Krankenkasse erfährt nur Diagnose, welche Therapie beantragt wird und den Umfang der beantragten Therapie.